
Beratung und Förderung, die Ihnen weiterhilft
Pflege-Förderungen und Anträge in Liechtenstein –
Alle Infos auf einen Blick
Die Kosten für Pflege und Betreuung zu Hause können schnell zu einer Herausforderung werden. In Liechtenstein stehen Ihnen jedoch verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die Sie finanziell entlasten. Auf dieser Seite erfahren Sie alles über Pflegegeld, Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen – mit klaren Erklärungen und direkten Links zu den Anträgen. Die Mobile Pflege mit Herz GmbH unterstützt Sie dabei, die richtigen Förderungen zu finden und Anträge korrekt auszufüllen.
Ihre Antragsmöglichkeiten im Überblick
Pflegegeld für häusliche Betreuung
Betreuungs- und Pflegegeld – Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege
Das Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gewährt und unterstützt Pflegekosten für die Betreuung zu Hause. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegebedarf und kann bis zu 180 CHF pro Tag betragen.
Voraussetzungen:
- Gesundheitsbedingter Pflegebedarf, der länger als 3 Monate andauert
- Pflege zu Hause im privaten Umfeld
- Betreuungs- und Pflegekonzept
Leistungsstufe | Maximales Betreuungs- und Pflegegeld (CHF/Tag) |
1 | 11.– |
2 | 21.– |
3 | 42.– |
4 | 84.– |
5 | 137.– |
6 | 189.– |
Antragstellung:
Die Antragsformulare finden Sie hier:
Hilflosenentschädigung
Hilflosenentschädigung – Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf
Personen, die im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sind, können eine Hilflosenentschädigung beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit und beträgt bis zu 952 CHF pro Monat.
Voraussetzungen:
- Dauernde Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
- Kein Anspruch auf ähnliche Leistungen aus anderen Versicherungen
Leistungsstufen:
- Leichter Grad: 40% des AHV-Mindestbetrags
- Mittlerer Grad: 60% des AHV-Mindestbetrags
- Schwerer Grad: 80% des AHV-Mindestbetrags
Antragstellung:
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Ergänzungsleistungen – Finanzielle Hilfe bei unzureichendem Einkommen
Wenn Renten oder Einkommen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Diese sind einkommens- und vermögensabhängig und werden individuell berechnet.
Voraussetzungen:
- Bezug einer AHV- oder IV-Rente
- Einkommen und Vermögen unterhalb der gesetzlichen Grenzbeträge
Antragstellung:
- 5.1 Anmeldung für Ergänzungsleistungen für Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein
- 5.2 Zusatzformular für ausländisches Grundeigentum zur Anmeldung der EL) für Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung – Persönlich und unkompliziert
Das Ausfüllen von Anträgen und das Verständnis der Voraussetzungen können oft eine Herausforderung sein. Die Mobile Pflege mit Herz GmbH unterstützt Sie dabei, die richtigen Fördermöglichkeiten zu finden und alle Formalitäten korrekt zu erledigen. Egal ob Pflegegeld, Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie direkt auf der Seite der Liechtensteinische AHV-IV-FAK.
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Mehr Infos zur Demenzpflege
Menschen mit beginnender oder fortgeschrittener Demenz
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Alle Infos zur Palliativpflege
Palliativpflege – Begleitung in der letzten Lebensphase
Unsere Palliativpflege schafft einen würdevollen Rahmen für Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Mit einfühlsamer Betreuung lindern wir Schmerzen und geben Betroffenen und Angehörigen Halt und Unterstützung.
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„Niemand ist nutzlos in dieser Welt, der einem anderen die Last leichter macht.“
– Charles Dickens –